Spezielle Dienstunfähigkeit | Versicherung für Polizisten in Dortmund

Spezielle Dienstunfähigkeit

Spezielle Dienstunfähigkeit

Schützen Sie Ihre berufliche Zukunft und finanzielle Freiheit.


Es geht los und Sie haben noch Fragen?

Als Polizist haben Sie einen wichtigen und oft gefährlichen Job, bei dem Sie für die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich sind.


Doch wer schützt Sie im Ernstfall und wann besteht ein Anspruch? Reicht die Heilfürsorge vom Dienstherrn?


Mit den Versicherungen der DBV finden Sie die passenden Antworten und sichern sich vollumfänglich für heute und morgen mit den richtigen Tarifen ab!

Senden Sie uns jetzt eine
kostenlose Anfrage!

* Pflichtfeld

Spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung

für Polizeibeamte in Dortmund

Bei der verantwortungsvollen Arbeit als Polizist werden Sie täglich mit erhöhten Anforderungen konfrontiert. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie in Situationen geraten, die langfristig sowohl psychisch als auch körperlich belastend sein können.


Laut §44 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) gilt ein Beamter als dienstunfähig,


(1) wenn er aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben.


(2) wenn er innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt hat und in den nächsten sechs Monaten keine Besserung absehbar ist.


Selbst als Beamter auf Lebenszeit (BaL) entsteht in solchen Fällen eine Versorgungslücke. Diese kann dazu führen, dass es Ihnen schwerfällt oder sogar unmöglich wird, Ihren bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.


Wir bieten Ihnen spezielle Lösungen, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten und die entstehende Versorgungslücke zu schließen.

Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Zukunft abzusichern und Ihren Lebensstandard auch im Falle einer dienstbedingten Unfähigkeit aufrechtzuerhalten.


Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere maßgeschneiderten Versicherungslösungen zu erfahren.


Die wichtigsten Informationen im Überblick

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?

In jedem Fall liegt die unmittelbare Entscheidungsgewalt beim Dienstvorgesetzten, der sich dabei auf den amtsärztlichen Untersuchungsbericht stützt.


Die letzte Entscheidung liegt also letztendlich beim Dienstherrn.


Als Beamter hat man jedoch die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.


Während des Verfahrens und bis zur endgültigen Entscheidung behalten Sie als Beamter Ihre Dienstbezüge.

So wird sichergestellt, dass Ihre finanzielle Situation während des Prozesses stabil bleibt.

Was passiert, wenn eine Dienstunfähigkeit festgesetzt wird?

Als dienstunfähiger Polizeibeamter haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig in den Ruhestand versetzt zu werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht für alle Phasen eines Beamtenverhältnisses gilt, sondern ausschließlich für Beamte auf Lebenszeit.


Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn z.B. eine anderweitige Verwendung für Sie möglich ist.

In solchen Fällen kann es vorkommen, dass eine alternative Lösung gefunden wird.


Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen allgemeiner und spezieller Dienstunfähigkeit.

Daher ist es von großer Bedeutung, auf eine Dienstunfähigkeitsklausel zu achten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten wird.

Der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer speziellen Dienstunfähigkeit.

Die allgemeine Dienstunfähigkeit betrifft Beamte auf Lebenszeit, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung in den Ruhestand versetzt werden.


Es gibt jedoch auch eine weitere Definition der Dienstunfähigkeit:


Wenn ein Beamter innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, 3 Monate keinen Dienst verrichtet hat und für die nächsten 6 Monate keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besteht, kann dies ebenfalls als Dienstunfähigkeit deklariert werden.


Die spezielle Dienstunfähigkeit betrifft Beamte, die aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben.


Gemäß den geltenden Bestimmungen wird die spezielle Dienstunfähigkeit festgestellt, wenn innerhalb eines Jahres keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besteht.


Jedoch gilt es zu beachten, dass die genaue Regelung des Zeitraums je nach Bundesland variieren kann.

Welche Vorteile hat die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Versicherung?

  • Verzicht auf Prüfung einer allgemeinen Berufsunfähigkeit
  • Bedarfsgerechte Annahmerichtlinien (Vermeidung einer Überversicherung)
  • Garantierte Rente
  • Dauerhafte Leistung
  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei neuem Absicherungsbedarf (z.B. Heirat, Familiengründung usw.)
  • Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit
  • Mit Dienstunfähigkeitsklausel und TOP-Schutz


Kontaktanfrage oder Termin vereinbaren 🗓️

Weitere Versicherungen

Pflegepflicht- versicherung

  • Verpflichtend für Polizeianwärter- und beamte von Dienstbeginn an
  • Leistet im Pflegefall mit gesetzlich festgelegten Leistungen
  • Inkl. Anwartschaft schon ab 27 € im Monat
mehr erfahren →

Kleine und Große Anwartschaft

  • Einfach kostenloses und unverbindliches Angebot erhalten
  • Nachweis über Pflegepflichtversicherung erhalten
  • Einstieg in die PKV zu besten Konditionen sichern
mehr erfahren →

Diensthaftpflicht-

versicherung

  • Bis zu 60 Millionen Euro Versicherungssumme
  • Sehr guter Schutz laut dem größten Vergleichsportal
  • Privathaftpflicht- mit Diensthaftpflichtversicherung
mehr erfahren →

Strafrechtsschutz-

versicherung

  • Rechtsschutzversicherung für die ganze Familie
  • Flexibles Baustein-System je nach persönlicher Lebenssituation
  • Kostenfreie Rechtsberatung nach 3 schadenfreien Jahren
mehr erfahren →
Share by: